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Wohnungseigentumsrecht

Wohnungs­eigentumsrecht

Das Wohnungseigentum gewinnt immer mehr an wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere in Gebieten, in denen bebaubares Land knapp wird. Es handelt sich hier um eine spezielle Form des Eigentums, entweder an einem Haus, das sich mit anderen Häusern auf einem gemeinsamen Grundstück befindet oder an einer Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses.

Sobald man als Eigentümer einer Eigentumswohnung im Grundbuch eingetragen ist, wird man automatisch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Als Eigentümer hat man nicht die uneingeschränkte Freiheit, nach eigenem Ermessen zu handeln.

Sie als Wohnungseigentümer sind durch die Teilungsvereinbarung und die Gemeinschaftsordnung mit den anderen Wohnungseigentümern verbunden und bilden eine Gemeinschaft ähnlich einer Gesellschaft, deren Hausverwaltung als weisungsgebundener Geschäftsführer fungiert.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte vertreten sowohl Wohnungseigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in Neumünster. Sie lösen Konflikte im Zusammenhang mit der Einhaltung der Hausordnung und beantwortet Fragen zu rechtlichen Angelegenheiten bezüglich der Eigentümerversammlung.

Was wir außerdem für Sie tun können:

  • Kauf einer Eigentumswohnung: Prüfung von Kaufvertrag, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung

  • Wohnungeigentümergemeinschaft: Prüfung und Geltendmachung von Rechten gegenüber Miteigentümern und der Gemeinschaft, Mediationsverfahren.

  • WEG-Verwaltung: Ausarbeitung und Prüfung von Verwalterverträgen. Prüfung des Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung.

  • Baumaßnahmen: Vertretung von Gemeinschaften und Sondereigentümern

Wir sind die richtigen Ansprechpartner mit einem umfassendem Service rund um das Wohnungseigentumsrecht. Erreichen Sie uns telefonisch zu unseren Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin jederzeit über unser Kontaktformular.