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Verwaltungsrecht

Verwaltungs­recht

Haben Sie als Privatperson oder als Unternehmen Schwierigkeiten mit einer Behörde und möchten Sie einen Bescheid durch Widerspruch oder Klage anfechten? Benötigt Ihr Unternehmen eine behördliche Zulassung, Genehmigung, Erlaubnis oder Gestattung? Haben Sie ein rechtliches Problem aus dem Bereich des Beamtenrechts und möchten Sie einen Bescheid Ihres Dienstherrn, wie z.B. eine Beurteilung, eine Versetzung oder eine drohende Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, anfechten?

Das Verwaltungsrecht begleitet jeden von uns von Geburt an und beeinflusst nahezu alle Bereiche unseres Lebens wie Kindergarten, Schule, Berufsausbildung, Fahrerlaubnis, KFZ-Zulassung, Berufsausübung, Hausbau und Ruhestand.

Das Verwaltungsrecht unterscheidet sich vom Zivilrecht dadurch, dass es alle Konflikte zwischen Behörden und Bürgern sowie Beziehungen zwischen Behörden untereinander regelt. Die Behörden agieren gegenüber den Bürgern in der Regel durch Erlass von Verwaltungsakten, die diese begünstigen oder belasten können. Auch durch den Erlass von Rechtsvorschriften und den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen wird die Behörde aktiv.

Wenn Sie gegen eine Entscheidung der Behörde vorgehen möchten oder eine Leistung gegen einen Dritten oder zu Ihren Gunsten erreichen wollen, müssen Sie eine Vielzahl von Verfahrens- und Prozessregeln beachten.

Dies kann beispielsweise durch Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Leistungsklagen oder durch das Widerspruchsverfahren erfolgen. In dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Rechtsschutz im Eilverfahren beantragt werden.

Wir bieten umfassende Beratung in allen Fragen des öffentlichen Rechts und des Verwaltungsrechts. Aufgrund der hohen Komplexität der Regelungen im öffentlichen Recht empfiehlt es sich in der Regel, spezialisierte Hilfe bereits im Antragsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, Unternehmen und dem Staat in Anspruch zu nehmen.